Die von der Stadt Halle begonnenen Steinschüttungen an den Ufern der Saale dürfen nicht fortgesetzt werden. Mit Beschluss vom 11. Juli 2022 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt
solche Steinschüttungen nunmehr im gesamten Stadtgebiet untersagt. Dieses Verbot gilt nunmehr auch außerhalb von Schutzgebieten. Die Steinschüttungen dürfen nicht fortgesetzt werden, solange sie
nicht einer Prüfung auf Verträglichkeit mit den Schutzzielen der europäischen Schutzgebiete an der Saale unterzogen worden sind.
Der NABU appelliert nun an die Stadtvertretung, auf weitere Steinschüttungen zu verzichten und - wo dies überhaupt nötig ist - alternative und naturnähere Möglichkeiten zur Befestigung der
Flussufer zu prüfen.
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17.05.2022
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat auf den gestrigen Antrag des NABU Sachsen-Anhalt die Fortsetzung der Steinschüttungen vorläufig gestoppt. Bis zu einer Entscheidung des OVG in dem noch anhängigen Beschwerdeverfahren, dürfen im gesamten Stadtgebiet an der Saale keine weiteren Steinschüttungen durchgeführt werden.Damit ist die weitere Schotterung der Saaleufer nunmehr auch außerhalb von Schutzgebieten vorläufig gestoppt.
15. März 2022
Auf Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle sind die von der Stadt Halle vorgenommenen und weiter geplanten Uferbefestigungen der Saale durch Steinschüttungen vorläufig in den Uferbereichen verboten, die sich innerhalb europäischer Schutzgebiete befinden. Gegen die Steinschüttungen an der Saale hatten die Umweltverbände NABU und BUND im November 2021 Klage eingereicht.
Die Steinschüttungen an der Saale werden zurzeit stark diskutiert. Aus der Sicht von Naturschützer*innen werden mit dieser Maßnahme viele Arten und Lebensräume gefährdet, besonders in dem geschützten FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“. Nun schaltet sich auch der NABU Sachsen-Anhalt in die Debatte ein und fordert die Stadt auf, von den Maßnahmen abzusehen.